Widerrufsbelehrung:

Der Widerruf von Tauchgenehmigungen ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge im Zusammenhang mit terminabhängigen Personengebundenen Freizeitbetätigungen ausgeschlossen.

Bei eventuellen Fehlkäufen die das Tauchdatum betreffen, kann die Tauchgenehmigung jedoch vor Eintritt des aufgedruckten Datums an der Tauchbasis im See- und Waldresort umgetauscht werden.

Tickets die bereits das aktuelle Nutzungsdatum erreicht haben sind vom Umtausch ausgeschlossen.