Teilnahmebedingungen für den Tauchsport: Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme am Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das Mindestalter für Tauchkursteilnehmer ist 14 Jahre, bzw. richtet sich nach den geltenden Landesvorschriften. Bei Kinder-Tauchkursen gelten besonders geregelte Tiefengrenzen und Bedingungen. Diese sind durch die entsprechenden Trainingsrecords geregelt und einzuhalten. Bei Minderjährigen muss das schriftliche Einverständnis der / des Erziehungsberechtigten vorliegen. Der Teilnehmer muss die allgemein gültigen Tauchregeln der Internationalen Tauchverbände beachten und einhalten, sowie die gültigen Versicherungsbedingungen beachten. Wir machen nur Nullzeit – Tauchgänge die eine maximale Tiefe von 40 Meter nicht überschreiten! Während der Teilnahme am Tauchsport ist den Weisungen des Tauchlehrers / Diveleaders Folge zu leisten. Auch sind die besonderen Bedingungen vor Ort zu beachten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss zu Folge. Die Tauchlehrer / Diveleader haften nur für diejenigen Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Tauchlehrers / Diveleaders zurückzuführen sind. Die Tauchschule am Bernsteinsee haftet nicht für Verluste, Beschädigungen oder Diebstahl von Sport oder persönlichen Geräten, die der Teilnehmer auf der Basis oder Booten der Tauchschule am Bernsteinsee lagert. Die jeweilige Kursgebühr ist mit der verbindlichen Anmeldung zum Kurs fällig und nicht rückzahlbar. Mutwillig zerstörte, oder durch unsachgemäße Behandlung zerstörte, oder verloren gegangene Leihausrüstung wird dem Kursteilnehmer in Rechnung gestellt. Vereinbarte Kurstermine sind Bindend! Eventuelle Terminänderungen müssen rechtzeitig abgesprochen werden. . |